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Jugendpfleger der Stadt Langelsheim

Der Stadtjugendpfleger ist ehrenamtlich im Auftrage der Stadt Langelsheim unterwegs. Er wird durch den Rat der Stadt Langelsheim gewählt und erhält durch den Bürgermeister eine Ernennungsurkunde.
Seine Amtszeit ist unbefristet und kann nur durch einen Ratsbeschluss aufgehoben werden.

Zum Aufgabengebiet des Stadtjugendpflegers gehören die Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung der Vereine, die Jugendarbeit leisten. Er plant und fördert die Durchführung von Jugendpflegemaßnahmen und arbeitet dabei eng mit dem Stadtjugendring zusammen.