Seiteninhalt
Kinder- und Jugendstiftung
Förderung von Erziehung, Jugendhilfe, Jugendpflege und Mildtätige Zwecke gem. § 53 AO
Der Stiftungszweck gliedert sich in folgende Unterpunkte:
- finanzielle Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen
- finanzielle Unterstützung von satzungsgemäßen Projekten
- finanzielle Unterstützung von Erholungseinrichtungen
- Unerstützung von Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO